AGB SpeedSafari Deutschland

Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen der
Firma SpeedSafari, Skender Bajraktari
Buchenbusch 1
63263 Neu-Isenburg
(Stand: 10.04.2016)

1. Kfz-Mietvertrag / Gutschein / Einlösung / Verfügbarkeit

  1. Der Kunde (nachfolgend auch „Mieter“ genannt) erwirbt mit dem Kauf des Gutscheins das übertragbare Recht, an einer geführten Fahrt in einem Sportwagen vornehmlich der Marken Ferrari und Lamborghini teilzunehmen. Die Dauer der Fahrt ergibt sich aus den Individualvereinbarungen zwischen Mieter und der SpeedSafari, Skender Bajraktari (nachfolgend SpeedSafari). Das weitere regelt die Produktschreibung. Die gebuchte Fahrtdauer wird auf  dem  Gutschein erfasst. SpeedSafari ist berechtigt die Fahrt durch geeignete Vertragspartner als Erfüllungsgehilfen durchführen zu lassen.
  2. Die jeweiligen Preise ergeben sich aus der Preisliste so wie sie im Shop hinterlegt sind.
  3. Derjenige der den Gutschein vor Fahrtantritt vorlegt (Fahrer), wird von SpeedSafari als vom Kunden berechtigt angesehen, die Leistung in Anspruch zu nehmen. Der Fahrer muss vor Fahrtantritt eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen, die u. a. Sorgfaltspflichten festlegt. Sie ist Vertragsbestandteil; das heißt der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fahrer die Erklärung unterzeichnet. Die Erklärung ist auch Voraussetzung für den Abschluss eines Versicherungsschutzes im Einzelfall (Vollkaskoversicherung), der dem Grunde nach im Kaufpreis des Gutscheins bereits enthalten ist. Hier können Sie die Eckpunkte des gewährten Versicherungsschutzes einsehen. Weigert sich der Fahrer vor Ort die Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, findet die Fahrt nicht statt und der Gutschein verfällt.
  4. Der Termin der Fahrt steht bei Vertragsschluss zwischen den Parteien noch nicht fest. Die Bestimmung des Termins für die Einlösung des Gutscheins hängt von der Verfügbarkeit ab. Die zur Verfügung stehenden Orte und Termine für die Fahrten finden Sie unter dem Menüpunkt Strecken bzw. Termine. Auf der verlinkten Webseite können nach vorheriger Anmeldung freie Termine eingesehen und direkt verbindlich gebucht werden. Der Terminwunsch bedarf der Bestätigung in Textform durch SpeedSafari. Es empfiehlt sich deshalb eine Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen einzuplanen.
  5. Die Kundenwünsche zur Terminierung der Fahrt werden seitens SpeedSafari im Rahmen der Verfügbarkeit berücksichtigt. Nimmt der Mieter den vereinbarten Termin nicht wahr, verfällt das durch den Gutschein verbriefte Recht.
  6. Abfahrts- und Rückgabeort bestimmt SpeedSafari bzw. der jeweilige Erfüllungsgehilfe vor Ort.Der Gutschein wird erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts an den Kunden übergeben. Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts steht SpeedSafari ein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf ein von SpeedSafari zu benennendes Konto, durch Lastschriftverfahren oder Paypal.
  7. Widerruf eines rechtsverbindlichen Vertrages der SpeedSafari Deutschland:

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

SpeedSafari Skender Bajraktari, Buchenbusch 1, 63263 Neu-Isenburg

Fax: 06102-5746778 – Mail: kontakt@speedsafari.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles Unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückgesendeten Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

2. Auswahl des Fahrzeugs / Widerruf / Rücktritt und Schadenersatz / Verfall

  1. Im Rahmen der Verfügbarkeit kann der Kunde unter den am gewünschten Ort verfügbaren Fahrzeugen wählen.
  2. Auch nach Bestätigung der Verfügbarkeit des Fahrzeugs durch SpeedSafari, kann SpeedSafari nach billigem Ermessen ein gleichwertiges oder zumindest vergleichbares Fahrzeug zur Verfügung stellen.
  3. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß der Widerrufsbelehrung.
  4. Ungeachtet dieses gesetzlichen Widerrufsrechts oder eines anderen tatsächlichen gesetzlichen Anspruchs auf Vertragsauflösung oder Vertragsrückabwicklung, kann der Mieter bis zum Antritt der Fahrt vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Tritt der Mieter in solcher Weise vom Vertrag zurück, so ist SpeedSafari berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
  5. Im Sinne von 2. d. ist SpeedSafari berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz zu fordern. Wird der Rücktritt bis 3 Wochen vor Fahrtantritt erklärt, beträgt der zu leistende pauschale Schadensersatz 70,00, danach bis zum Fahrtantritt 80,00. Dem Mieter steht das Recht zu, im Einzelfall nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. Nach Fahrtantritt ist die volle vereinbarte Vergütung zu leisten. Das Recht aus dem Gutschein verfällt ein Jahr nach dessen Erwerb, sofern die Geltungsdauer nicht im Einverständnis mit SpeedSafari verlängert wurde. Dies gilt auch für Gutscheine die über Partneragenturen wie z.B. Mydays, Jollydays oder Jochen Schweizer gekauft und eingelöst wurden.

3. Nutzungsbedingungen

  1. Vor dem vereinbarten Fahrtantritt ist eine gültige Fahrerlaubnis vorzulegen. Andernfalls kann die Fahrt nur als Beifahrer angetreten werden. Auch bei nachvollziehbaren Zweifeln an der Fahrtauglichkeit infolge gesundheitlicher akuter Beeinträchtigung oder wegen des Einflusses von Drogen oder Alkoholkonsums, kann die Fahrt nur als Beifahrer durchgeführt werden.
  2. Sofern nachvollziehbare Zweifel an hinreichenden Fahrkünsten zur sicheren Beherrschung des Fahrzeugs – auch nach kurzer angemessener Einweisung vor Ort - bestehen, kann SpeedSafari den Fahrer vom Selbstfahren ausschließen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Fahrer eine übermäßig risikobehaftete Fahrweise zeigt oder sich Unwillens zeigt, die Straßenverkehrsordnung zu befolgen.
  3. SpeedSafari steht zur Feststellung vor Ort aus Gründen der Sicherheit ein Prognoseermessen zu.
  4. Kann die Fahrt auf Grund von äußeren Einflüssen wie insbesondere starkem Regen, Eis, Schnee oder eines Defekts am Fahrzeug nicht durchgeführt werden, so hat der Mieter ein Recht auf Wiederholung der Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt.

4 a. Haftung von SpeedSafari

  1. Bei vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzungen sowie im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet SpeedSafari uneingeschränkt für alle darauf zurückzuführenden Schäden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
  2. Bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und von Erfüllungsgehilfen ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SpeedSafari für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Mieter deshalb im besonderen Maße vertrauen darf. Hierzu gehört im Fall der geführten Fahrten mit einem Sportfahrzeugs insbesondere die Einhaltung von Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Verkehrstauglichkeit des eingesetzten Fahrzeugs sowie die Auswahl der Erfüllungsgehilfen, insbesondere im Hinblick auf die Verkehrstauglichkeit des durch diese eingesetzten Fahrzeugs. Auch in diesem Fall ist die Haftung allerdings auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz, als in den vorstehenden Buchstaben a. bis c. geregelt, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen. Eine etwaige uneingeschränkte Haftung nach den Vorschriften des deutschen Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
  5. Die vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Kooperationspartner von SpeedSafari, sofern SpeedSafari diese zur Erfüllung vertraglicher Pflichten gegenüber dem Kunden einsetzt.

4 b. Haftung des Mieters

  1. Der Mieter haftet auch für Pflichtverletzungen des Fahrers, sofern dieser in Bezug auf die Vertragsdurchführung an seine Stelle tritt. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Umgangs mit dem anvertrauten Fahrzeug. Sofern der Fahrer neben dem Mieter haftet, haften beide gesamtschuldnerisch.
  2. Wird SpeedSafari oder einer seiner Erfüllungsgehilfen als Halter des Fahrzeuges oder als Zustandsstörer von Dritter Seite (z. B. Ordnungsbehörden, Polizei) aufgrund eines pflichtwidrigen Verhaltens des Fahrers in Anspruch genommen, stellt der Mieter SpeedSafari und ihre Erfüllungsgehilfen vor Ort von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten auf erstes Anfordern frei.

5. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SpeedSafari anerkannt sind.
  2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

6. Besondere und ergänzende Bedingungen für den Kauf von Gegenständen aus dem Shopbereich

  1. Die Darstellung des Sortiments auf den Webseiten von SpeedSafari stellt kein Angebot i.S.d. §§ 145 ff BGB dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, diese Produkte zu bestellen. Es kann naturgemäß der Fall sein, dass nicht alle dort dargestellten Waren in beliebiger bzw. gewünschter Menge verfügbar sind
  2. Indem der Kunde eine Bestellung absendet, gibt er ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages mit SpeedSafari ab. Der Kunde erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail (Bestelleingangsbestätigung), in der die Bestelldaten aufgeführt sind. Diese Bestelleingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass die Bestellung eingegangen ist.
  3. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, sobald SpeedSafari das Angebot des Kunden annimmt, indem SpeedSafari das bestellte Produkt an den Kunden versendet bzw. den Versand an den Kunden mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) ausdrücklich bestätigt.
  4. Sofern der Kunden nicht eindeutig erklärt an Teillieferungen kein Interesse zu haben, kann SpeedSafari bei Bestellungen mehrerer gleich- oder verschiedenartiger Produkte auch einen Teil der Bestellung ausführen. Insofern kommt dann über die Teillieferung oder Versandbestätigung ein Kaufvertrag zustande.
  5. Erklärt der Kunde nur an Teillieferungen kein Interesse zu haben, wird SpeedSafari den Kunden über die Nichtverfügbarkeit informieren.
  6. Soweit SpeedSafari eine gültige E-Mail-Adresse des Kunden vorliegt, erfolgt der Versand der Rechnung per E-Mail.
  7. SpeedSafari versendet die Ware erst nach vollständigem Eingang des vereinbarten Kaufpreises inklusive der etwaig vereinbarten und vom Kunden zu tragenden Kosten für die Versendung der Ware. Die Bestellung wird also erst nach Zahlungseingang bearbeitet.
  8. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von SpeedSafari.
  9. Liegt bei Gefahrübergang ein Mangel des Liefergegenstandes vor, kann der Kunde Nacherfüllung entweder durch Mängelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung verlangen. Ist die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unverhältnismäßig, so kann SpeedSafari die jeweils andere Art der Nacherfüllung wählen. Ist auch diese unverhältnismäßig oder ist SpeedSafari nicht zur Nacherfüllung in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus oder schlägt die Nacherfüllung in sonstiger Weise fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
  10. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur nach Maßgabe der Regelungen zur Haftung gemäß obiger Ziffer 4a.
  11. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des §14 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Ist der Käufer Verbraucher verbleibt es bei der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.

7. Sonstige Bestimmungen für alle Vertragsverhältnisse (Gerichtsstand, Rechtswahl, Schriftform)

  1. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
  2. UN-Kaufrecht gilt als ausgeschlossen.
  3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  4. Änderungen und Ergänzungen des Vertragsinhaltes bedürfen der Schriftform, wie auch die Aufhebung des Schrifterfordernisses selbst der Schriftform bedarf.
  5. Gegenüber Kaufleuten ist der Gerichtsstand ausschließlich Frankfurt am Main. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.