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Versicherungsschutz

Versicherungsschutz

a. Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von 50 Mio. €. Die max. Deckungssumme je geschädigter Person beläuft sich auf 8 Mio. € und ist auf Europa beschränkt.
b. Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe gem. § 7 GefahrgutVStr.
c. Jeder im Rahmen des Mietvertrages vereinbarte Versicherungsschutz entfällt insbesondere, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht oder wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis besitzt.
d. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
e. Zur Absicherung von Schäden durch Eigenverschulden ist im Mietpreis eine Vollkaskoversicherung enthalten.
f. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen. Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch zwei Tage nach dem Vorfall über alle Einzelheiten schriftlich unter Verwendung des bei den Fahrzeugpapieren befindlichen Unfallberichtes, der in allen Punkten sorgfältig und vollständig auszufüllen ist, zu unterrichten.
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(B) 45 Minuten Fahrt im Ferrari F355 München € 199,00 Hallo SpeedSafari-Tea-m, ich habe euer Erleb...
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